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ArbeitFuchs

Kündigungsfrist Rechner 2025 – Gesetzliche Fristen berechnen

Berechne deine gesetzliche Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. § 622 BGB, aktuell für 2025.

Letzte Aktualisierung: 2025 · Kein Rechtsrat

Letzter Arbeitstag

28. Juni 2026

Frist: 4 Wochen

Betriebszugehörigkeit

6 Jahre

Rechtsgrundlage

§ 622 BGB

ℹ️ Hinweis

Für Arbeitnehmer gilt immer 4 Wochen Grundfrist zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)

Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen. Diese Berechnung ist ein Richtwert – kein Rechtsrat.

Häufige Fragen zum Kündigungsfrist Rechner

Was ist meine gesetzliche Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Während der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen.

Wie berechnet der Arbeitgeber die Kündigungsfrist?

Für Arbeitgeber gelten gestaffelte Fristen nach Betriebszugehörigkeit: Ab 2 Jahren = 1 Monat, ab 5 Jahren = 2 Monate, ab 8 Jahren = 3 Monate, bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren (§ 622 Abs. 2 BGB). Immer zum Monatsende.

Kann ein Tarifvertrag kürzere Fristen vorsehen?

Ja – Tarifverträge dürfen kürzere Fristen vereinbaren (unter bestimmten Voraussetzungen), aber nicht kürzer als 4 Wochen für AN. Schau in deinen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

Was gilt in der Probezeit?

In der Probezeit (max. 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – von beiden Seiten.

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