Abfindungsrechner 2025 – Abfindung bei Kündigung berechnen
Berechne deine mögliche Abfindung nach dem gesetzlichen Richtwert (§ 1a KSchG) – inkl. Verhandlungsspanne und Steuereffekt.
Letzte Aktualisierung: 2025 · Kein Rechtsrat
0,5× gesetzlich · bis 2× gut verhandelbar
Abfindung brutto (Richtwert)
8.750 €
nach Fünftelregelung ca. 5.688 € netto
Minimum (0,25×)
4.375 €
Richtwert (0,5×)
8.750 €
Verhandlungsziel
26.250 €
💡 Verhandlungstipps
- • Alter + Dauer: Höheres Alter und lange Betriebszugehörigkeit stärken deine Position
- • Frist: 3 Wochen nach Kündigung Klage einreichen – auch als Verhandlungsinstrument
- • Sozialauswahl: Fehler bei der Auswahl erhöhen deine Verhandlungsmacht
- • Überbrückung: 2,5 Monate ohne Gehalt überbrückbar
Richtwert nach § 1a KSchG. Kein Rechtsanspruch auf Abfindung außer bei § 1a KSchG. Steuerliche Angaben ohne Gewähr – Fünftelregelung (§ 34 EStG) beachten.
Häufige Fragen zum Abfindungsrechner
Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Abfindung? ▼
Nein – grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Ausnahme: § 1a KSchG – wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und du auf eine Klage verzichtest, hast du Anspruch auf 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr.
Wie hoch ist die typische Abfindung? ▼
Der Richtwert nach § 1a KSchG: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis wird oft 0,5 bis 1,5 Monatslöhne je Dienstjahr verhandelt, je nach Stärke der jeweiligen Position.
Ist eine Abfindung steuerpflichtig? ▼
Ja, Abfindungen sind vollständig steuerpflichtig. Durch die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast aber reduziert werden – die Abfindung wird so besteuert, als ob sie auf 5 Jahre verteilt ausgezahlt worden wäre.
Beeinflusst eine Abfindung das ALG 1? ▼
Ja – wenn die Abfindung die korrekte Kündigungsfrist "abkauft" (sog. Sperrzeit-Regelung), kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Details beim zuständigen Jobcenter klären.