Zum Hauptinhalt
ArbeitFuchs

Abfindungsrechner 2025 – Abfindung bei Kündigung berechnen

Berechne deine mögliche Abfindung nach dem gesetzlichen Richtwert (§ 1a KSchG) – inkl. Verhandlungsspanne und Steuereffekt.

Letzte Aktualisierung: 2025 · Kein Rechtsrat

§ 1a KSchG: Bei betriebsbedingter Kündigung ohne Klage gilt 0,5 Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr als gesetzlicher Richtwert. Durch Verhandlung oft mehr erreichbar.

0,5× gesetzlich · bis 2× gut verhandelbar

Abfindung brutto (Richtwert)

8.750

nach Fünftelregelung ca. 5.688 € netto

Minimum (0,25×)

4.375 €

Richtwert (0,5×)

8.750 €

Verhandlungsziel

26.250 €

💡 Verhandlungstipps

  • Alter + Dauer: Höheres Alter und lange Betriebszugehörigkeit stärken deine Position
  • Frist: 3 Wochen nach Kündigung Klage einreichen – auch als Verhandlungsinstrument
  • Sozialauswahl: Fehler bei der Auswahl erhöhen deine Verhandlungsmacht
  • Überbrückung: 2,5 Monate ohne Gehalt überbrückbar

Richtwert nach § 1a KSchG. Kein Rechtsanspruch auf Abfindung außer bei § 1a KSchG. Steuerliche Angaben ohne Gewähr – Fünftelregelung (§ 34 EStG) beachten.

Häufige Fragen zum Abfindungsrechner

Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Nein – grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Ausnahme: § 1a KSchG – wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und du auf eine Klage verzichtest, hast du Anspruch auf 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr.

Wie hoch ist die typische Abfindung?

Der Richtwert nach § 1a KSchG: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis wird oft 0,5 bis 1,5 Monatslöhne je Dienstjahr verhandelt, je nach Stärke der jeweiligen Position.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Ja, Abfindungen sind vollständig steuerpflichtig. Durch die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast aber reduziert werden – die Abfindung wird so besteuert, als ob sie auf 5 Jahre verteilt ausgezahlt worden wäre.

Beeinflusst eine Abfindung das ALG 1?

Ja – wenn die Abfindung die korrekte Kündigungsfrist "abkauft" (sog. Sperrzeit-Regelung), kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Details beim zuständigen Jobcenter klären.

Weitere Rechner