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ArbeitFuchs

Abfindungsrechner 2025 – Abfindung bei Kündigung berechnen

Berechne deine mögliche Abfindung nach dem gesetzlichen Richtwert (§ 1a KSchG) – inkl. Verhandlungsspanne und Steuereffekt.

Letzte Aktualisierung: 2025 · Kein Rechtsrat

§ 1a KSchG: Bei betriebsbedingter Kündigung ohne Klage gilt 0,5 Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr als gesetzlicher Richtwert. Durch Verhandlung oft mehr erreichbar.

0,5× gesetzlich · bis 2× gut verhandelbar

Abfindung brutto (Richtwert)

8.750 €

nach Fünftelregelung ca. 5.688 € netto

Minimum (0,25×)

4.375 €

Richtwert (0,5×)

8.750 €

Verhandlungsziel

26.250 €

💡 Verhandlungstipps

  • • Alter + Dauer: Höheres Alter und lange Betriebszugehörigkeit stärken deine Position
  • • Frist: 3 Wochen nach Kündigung Klage einreichen – auch als Verhandlungsinstrument
  • • Sozialauswahl: Fehler bei der Auswahl erhöhen deine Verhandlungsmacht
  • • Überbrückung: 2,5 Monate ohne Gehalt überbrückbar

Richtwert nach § 1a KSchG. Kein Rechtsanspruch auf Abfindung außer bei § 1a KSchG. Steuerliche Angaben ohne Gewähr – Fünftelregelung (§ 34 EStG) beachten.

Häufige Fragen zum Abfindungsrechner

Habe ich bei Kündigung Anspruch auf Abfindung? ▼

Nein – grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Ausnahme: § 1a KSchG – wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und du auf eine Klage verzichtest, hast du Anspruch auf 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr.

Wie hoch ist die typische Abfindung? ▼

Der Richtwert nach § 1a KSchG: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis wird oft 0,5 bis 1,5 Monatslöhne je Dienstjahr verhandelt, je nach Stärke der jeweiligen Position.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig? ▼

Ja, Abfindungen sind vollständig steuerpflichtig. Durch die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast aber reduziert werden – die Abfindung wird so besteuert, als ob sie auf 5 Jahre verteilt ausgezahlt worden wäre.

Beeinflusst eine Abfindung das ALG 1? ▼

Ja – wenn die Abfindung die korrekte Kündigungsfrist "abkauft" (sog. Sperrzeit-Regelung), kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Details beim zuständigen Jobcenter klären.

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